Nach einer Satzungsänderung können wir nun auch im Sinne des §53 Nr.2 AO sozial benachteiligte Menschen aus der Nachbarschaft bei der Integration in Arbeit unterstützen. Ganz unbürokratisch wie wir von Anbeginn sind, haben wir das sowie so schon auf ehrenamtlicher Basis gemacht.
Wer unsere Hilfe in Anspruch nehmen möchte, wird von einen unserer Jobcoaches kontaktiert und zu einem Termin eingeladen.
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